Zwei himmlische Töchter

1978 (ARD). 6-tlg. dt. Comedyserie von Walter Kempley und Joseph Bonaduce, Regie: Michael Pfleghar.

Die Ex-Tänzerinnen Chantal (Iris Berben) und Kikki (Ingrid Steeger) erben die bankrotte Charterfluggesellschaft Donnerflug und erledigen Aufträge. Der Pilot Tino Riva (Klaus Dahlen) jagt den Fluglotsen (Dieter Hildebrandt und Heinz Schubert) mindestens ebenso viel Angst ein wie das Flugzeug an sich, eine heruntergekommene Ju 52. Mama Riva (Winni Riva) ist die gute Seele, die Kikki und Chantal berät und unterstützt, auch Zimmerwirtin Frau Krause (Herta Worell) muss gelegentlich Geld vorstrecken.

Die hemmungslos albernen Folgen dauerten eine Stunde und liefen etwa einmal im Monat samstags zusammen mit den Gimmicks.

Die Gimmicks

1978–1979 (ARD). Dt. Comedyshow von Michael Pfleghar.

Schon vor dem Ende seiner Klamaukshow Klimbim brachte Pfleghar eine ähnlich alberne Show ins Fernsehen: Die Gimmicks sind eine Showtruppe in einem Nachtclub, die komische Gesichter machen, kunstvoll hinfallen, sich Torten ins Gesicht klatschen und den Clubmanager und das Personal in den Wahnsinn treiben.

Das Ensemble bestand aus Peer Augustinski, Monika Sorice, Monica Teuber, Jean Louis Bogner, Karel Otto, Peter Grötzsch, Werner Schulze-Erdel, Wolfgang Mascher, Maggie Mae, Anne May, Joe Luga und Gottfried Mehlhorn. Mit Augustinski hatte Pfleghar bereits in Klimbim zusammengearbeitet. Der spätere Familienduell-Moderator Werner Schulze-Erdel hatte hier seinen ersten Fernsehauftritt.

Die sechs Folgen liefen zunächst im Block mit Pfleghars anderer Serie Zwei himmlische Töchter und später auf sich allein gestellt.

Ehen vor Gericht

1970–2000 (ZDF). Justizreihe von Heinz Kuntze-Just und Ruprecht Essberger. Nachgestellte und erfundene Ehestreitigkeiten, gespielt von Schauspielern, verhandelt von echten Richtern und Anwälten.

Die Fälle behandelten die ganze Themenpalette von Ehebruch, Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe, Vernachlässigung und sexueller Verweigerung, bis hin zu Güterteilung und Sorgerechtsstreit. In den ersten Jahren spielte auch die Schuldfrage noch eine Rolle. Neben dem Unterhaltungsfaktor — Konflikte ziehen immer Zuschauer an — ging es vor allem um psychologische und juristische Aspekte: Wie konnte es so weit kommen? Und wie ist nun die Rechtslage? Das Scheidungsrecht wurde im Lauf der Zeit geändert, die erfolgreiche Reihe spiegelte dies in ihrer 30 jährigen Laufzeit wider.

Autor und Regisseur war Ruprecht Essberger, der bereits für Das Fernsehgericht tagt gearbeitet hatte und später das Verkehrsgericht schuf, allesamt langjährige Publikumserfolge. Er leitete die Sendung bis 1997, dann übernahm Clemens Keiffenheim. Die Episodentitel waren jetzt wechselnde Standard-Überschriften wie bei jeder anderen Fernsehserie. Bis dahin waren alle Fälle nach dem gleichen Schema betitelt, z. B. „In Sachen: Weber gegen Weber“. Zu den Moderatoren gehörten Eva Windmöller, Kathrin Brigl, Katja Lührs, Thomas Hegemann und Kurt Lotz. Der Riege der juristischen Berater gehörte u. a. die Anwältin Sina Walden an, die ebenfalls bereits die Reihe Das Fernsehgericht tagt mitentwickelt hatte.

Insgesamt wurden 89 Folgen ausgestrahlt. Sie dauerten 90 Minuten und liefen in loser Folge im Abendprogramm. Zwischen 1984 und 1989 gab es eine längere Pause. 2000 stellte das ZDF neben dieser auch die Justizreihen Verkehrsgericht und Wie würden Sie entscheiden? ein.

Verkehrsgericht

1983–2001 (ZDF). 90-minütige Gerichtsshow, in der Verhandlungen von Verkehrsdelikten nachgestellt wurden. Moderatorin war Petra Schürmann.

Vor der Verhandlung wurde zunächst der Fall in einer Aktenzeichen-XY-artigen Spielhandlung gezeigt. Außerdem wurde die Verhandlung hin und wieder durch die Einschätzungen eines Versicherungsfachmanns unterbrochen, der auf Schürmanns Fragen antwortete.

Initiator der Reihe war Ruprecht Essberger, der bereits Ehen vor Gericht und Das Fernsehgericht tagt verantwortet hatte. Das ZDF zeigte die Reihe in loser Folge im Abendprogramm. 2000 ließ es alle drei seiner langjährigen Justizsendungen auslaufen, neben dieser auch Wie würden Sie entscheiden? und Ehen vor Gericht. Vom Verkehrsgericht wurden im folgenden Jahr noch drei Folgen am Samstagnachmittag ausgestrahlt, die zu diesem Zeitpunkt schon zwei Jahre alt waren.

Der Staatsanwalt hat das Wort

1965–1991 (DFF). 139-tlg. DDR-Kriminalreihe.

Im Gegensatz zum „normalen“ Krimi, der mit einem Verbrechen beginnt und dessen Aufklärung zeigt, beschäftigen sich diese „kriminologischen Fernsehspiele“ mit den Umständen, die überhaupt erst zu einem Verbrechen führen, der Psychologie des Täters, wie er auf die schiefe Bahn geriet. Dabei geht es meist um kleinere Delikte, selten um Kapitalverbrechen. Der Staatsanwalt Dr. Peter Przybylski, vorher Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, kommentiert das Gezeigte.

Ein spannender Krimi, in dem plötzlich ein echter Staatsanwalt mit strenger Brille auftaucht und die Dinge einordnet und erklärt? Es klingt nach harter propagandistischer Kost und Zuschauerabschreckung, doch tatsächlich war Der Staatsanwalt hat das Wort eine beliebte Reihe in der DDR und inhaltlich ein Fortschritt. Erstmals in einer DDR-Krimiserie kam nicht mehr alles Böse aus dem Westen; hier ging es fast ausschließlich um Vergehen von DDR-Bürgern. Anlass für die Kehrtwende war vermutlich, dass einige Jahre nach dem Mauerbau westliche Kriminelle nicht mehr glaubwürdig als Hauptquelle des Verbrechens in der DDR taugten.

Aber auch das neue Strafsystem sollte mit der Reihe, die nach dem Vorbild des westlichen Das Fernsehgericht tagt entwickelt wurde, unterhaltsam erklärt werden. Hauptanliegen sollte die Kriminalitätsprophylaxe sein. Deshalb kämpfte vor allem die Generalstaatsanwaltschaft der DDR sehr für die Reihe und setzte sich gelegentlich auch gegen Widerstände der überängstlichen Politiker durch, die jedes DDR-Vergehen im Krimi am liebsten verharmlost hätten. Eine 1979 gedrehte Folge zum heiklen Thema Republikflucht schaffte es — obwohl während der Flucht ein Kind stirbt und die Geschichte sehr abschreckend wirkt — dennoch nicht bis zur Ausstrahlung und lief erst 1990, nach der Wende.

Zu jeder Folge gab es Foren vor Ort, die den Kontakt zum Publikum herstellten. Autor, Regisseur und oft auch ein Staatsanwalt gingen in die Betriebe und beantworteten Fragen. Die Mischung aus fiktiver Spielhandlung und Kommentar kannten die Zuschauer schon aus dem Fernsehpitaval. Der Staatsanwalt hatte zunächst vor, während und nach dem Film das Wort, später nur noch davor und danach. Anfangs liefen drei Folgen jährlich in loser Reihe, in den 70er-Jahren fünf, in den 80er-Jahren sechs bis sieben. Nach wechselnden Sendeplätzen wurde die Reihe im Wechsel mit dem Polizeiruf 110 sonntags abends ausgestrahlt.

Mit dem Ende der DDR lief auch diese Reihe aus. Noch nach der Wende trat Przybylski in einer im Herbst 1989 gedrehten Folge auf, löste aber wütende Proteste aus. Danach wurde seine Rolle durch Schrifttafeln, Abmoderationen oder Live-Diskussionen ersetzt. Die letzten vier Ausgaben liefen in der DFF-Länderkette, die aus DFF 1 und DFF 2 hervorgegangen war. Die letzte, 139. Folge nach 26 Jahren trug den Titel „Bis zum bitteren Ende“. Überlegungen, die Reihe mit einem Richter als Kommentator unter dem Titel „Der Richter hat das Wort“ fortzusetzen, wurden nicht weiterverfolgt.

Das Fernsehgericht tagt

1961–1978 (ARD). Justizsendung von Wolf Citron und Ruprecht Essberger nach einer Idee der Anwältin Sina Walden.

In Szenen vor Gericht werden Verhandlungen nachgestellt. Laien- und Profischauspieler stellen Kläger und Beklagte dar, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger sind echt. Da das Ergebnis der Verhandlung offen ist, müssen alle Beteiligten ohne Dialogbuch improvisieren.

Die Grundidee war bereits die gleiche, die 40 Jahre später das Nachmittagsprogramm mehrerer Privatsender füllte. Das amerikanische Fernsehen sendete solche Formate schon seit den 50er Jahren. Der Unterschied zu den späteren Gerichtsshows, die in 45 Minuten Nettosendezeit mehrere Fälle abfertigten, war die Gründlichkeit dieses Vorreiters. Jede Verhandlung dauerte zwei Tage, die beiden 90 minütigen Sendungen liefen jeweils an aufeinander folgenden Tagen, meist dienstags und mittwochs, im Hauptabendprogramm. Danach war aber wieder ein paar Wochen Pause. Der Vorsitzende Richter Dr. August Detlev Sommerkamp hatte vor seiner TV Karriere den Beruf des Richters 36 Jahre lang ausgeübt. Von den Fernsehzuschauern erhielt er den Spitznamen „Papa Gnädig“. In den Sitzungspausen befragte Reporter Giselher Schaar die Zuhörer im Saal über ihre Meinung zum aktuellen Fall.

In den ersten neun Jahren wurde noch ausschließlich mit Profischauspielern gearbeitet. 1970 kamen erstmals Laien zum Einsatz. Eine Bardame, ein Taxifahrer und eine Krankenschwester spielten eine Bardame, einen Taxifahrer und eine Krankenschwester.

Die Reihe brachte es auf 74 Ausgaben.

Königlich Bayerisches Amtsgericht

1969–1972 (ZDF). 53-tlg. dt. Gerichtsserie von Georg Lohmeier, Regie: Ernst Schmucker, ab der zweiten Staffel: Paul May.

„Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno ’14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch seine Königliche Hoheit, der Herr Prinzregent, regiert. Ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, und die Menschen waren typisch. Die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals, denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.“ So weit der Vorspann, gesprochen von Gustl Bayrhammer.

Vor dem Königlich Bayerischen Amtsgericht im fiktiven Ort Geisbach werden hauptsächlich kleine Delikte und zivile Streitigkeiten verhandelt, Raufereien, kleine Diebstähle oder Beleidigungen. Ein Bauer klagt gegen zwei Burschen, die ihm einen Mistwagen aufs Dach gestellt und den Kamin verstopft haben. Es kommt zu Sachbeschädigung in Gasthäusern bei einer Revolte, weil der Preis für die Mass Bier um zwei auf 22 Pfennig angehoben wurde. Der kirchliche Jungfrauenverein zerrt einen Trompetendieb vor Gericht, wobei das Problem weniger der eigentliche Diebstahl ist, sondern dass der Bazi es wagte, mit der geweihten Trompete Tanzmusik zu spielen!

Der weise und gewitzte Amtsgerichtsrat Stierhammer (Hans Baur) entscheidet über Recht und Unrecht. Er lässt sich zwar manchmal kurzzeitig aus der Ruhe bringen, wenn die streitenden Hitzköpfe einfach keine Vernunft annehmen wollen, und ruft sie genervt zur Ordnung, bleibt aber immer besonnen und urteilt gerecht. Größere Strafen gibt es selten, in Einzelfällen verurteilt er die Beklagten sogar lediglich dazu, endlich ihren Mund zu halten. Während der Verhandlung wird ordentlich gezetert, geflucht und Tabak geschnupft. Der kauzige Wachtmeister (Georg Blädel) fungiert als Gerichtsdiener, dessen ohnehin schon debiler Gesichtsausdruck zur Vollendung gelangt, wenn er die Anweisung des Richters wiederholt, einen Zeugen in den Saal zu bitten: „Den Zeugen Vinzenz Wastlhuber, jawohl!“ Beim „jawohl“ stößt er ruckartig seinen Kopf nach vorn.

Geht es doch einmal um größere Vergehen, ist auch der Staatsanwalt (Peter Brand) zugegen. Dem Urteil fügt sich schließlich jeder Beteiligte, denn eigentlich ist man ja eine eingeschworene Dorfgemeinschaft, aber, mei, manchmal gibt’s halt Streit. Am Ende sitzen der Amtsgerichtsrat und andere Dorfbewohner immer gemeinsam bestens gelaunt im Wirtshaus.

Urige Mundartserie, für die Nichtbayern zwar stellenweise Untertitel benötigt hätten, die aber dennoch sehr unterhaltsam war. In den Gastrollen war die bekannte Riege bayerischer Volkschauspieler zu sehen, darunter Maxl Graf, Max Griesser, Gustl Bayrhammer, Willy Schultes und Erni Singerl. Teuerster Posten der Produktion dürfte der Vorspann gewesen sein, der die einzigen Außenaufnahmen zeigte, gedreht in den oberbayrischen Ortschaften Laufen und Tittmoning. In diesem Vorspann spaziert übrigens für einen kurzen Moment Autor Georg Lohmeier ins Bild, kostümiert als Dorfpfarrer. Alle anderen Szenen spielten sich im Gerichtssaal oder dem Wartebereich davor ab und wurden im Studio in Unterföhring gedreht, ebenso die abschließende Wirtshausszene. In den hinteren Reihen des Gerichtssaals saßen stets Prozessbesucher, die mit Ausrufen und Gelächter auf das Geschehen reagierten, was der Serie eine Anmutung von Volkstheater vor Publikum verlieh.

Die knapp halbstündigen Folgen liefen zunächst montags, ab der zweiten Staffel freitags um 19.10 Uhr. Die zweite Staffel endete mit Folge 52 im April 1971. Knapp neun Monate später lief noch einmal eine einzelne, zehn Minuten längere Folge namens „Der Böllerer“ am Sonntagnachmittag.

Zum Schluss noch einmal Gustl Bayrhammer: „Das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Zuchthaus. Und auf die Guillotine hat unser Herr Rat eh niemanden geschickt.“

Ein guter Witz am Tatort

Was für ein überraschend guter Tatort!

Das ist ja auch nicht die Regel, dass ein solches Stück mit Botschaft (es geht um Familienehre und Zwangsheirat in einer türkischen Familie) es schafft, sowohl als Sozialdrama als auch als Krimi zu funktionieren. Zum Glück haben die Autorinnen Thea Dorn und Seyran Ates nicht versucht, sich unangreifbar zu machen. Und Regisseur Mark Schlichter hat die Geschichte schnell, opulent und packend inszeniert (nur schien sich ein Hund aus dem ZDF-Samstagvorabendprogramm in den Film verlaufen zu haben).

Mein Herz erobert hat dieser Tatort aber schon, als Kommissarin Inga Lürsen (Sabine Postel) noch neben der Leiche anfängt, dem Ehemann der Toten (Roman Knizka) unangenehme Fragen zu stellen, und er sie anknurrt:

Ehemann: Pietät ist für Sie wohl ein Fremdwort.

Kommissarin: Pietät ist ein Fremdwort.

Stefan, 8. Februar 2009, 22:32.

Wer wird Dschungelkönig?

Der erste ist raus. Höchste Zeit, dass wir wieder einmal die kollektive Intelligenz der Fernsehlexikon.de-Leserschaft testen und fragen: Wer übernimmt das Zepter von Ross Antony und wird am kommenden Samstag Dschungelkönig oder Dschungelkönigin der aktuellen Staffel von Ich bin ein Star — holt mich hier raus?
 

{democracy:2}

 
Die Abstimmung läuft bis Montagabend, 23 Uhr, und zu gewinnen gibt’s diesmal nix, außer dem guten Gefühl, es ja gleich gewusst zu haben.

(Mein persönlicher Tipp, falls es jemanden interessiert, wäre ja, dass Gundis Zámbó, Ingrid van Bergen und Lorielle London den Sieg unter sich ausmachen.)

Stefan, 18. Januar 2009, 01:42.

Tutti Frutti


Foto: RTL

1990-1992 (RTL). Lustige Fleischbeschau mit Hugo Egon Balder und die erste Striptease-Show im deutschen Fernsehen.

Nach dem italienischen Vorbild „Colpo grosso“ – und auch in deren Kulissen in Italien – spielen Kandidaten, Männer und Frauen, gegeneinander. Es gibt dauernd Länderpunkte, und dann ist da noch das Tutti-Frutti-Ballett „Cin Cin“, eine Horde bunt und leicht bekleideter Tänzerinnen, die verschiedene Fruchtsymbole auf ihren Brustwarzen tragen. Das muss wohl auch irgendwie mit dem Spiel zu tun haben. Und irgendwann ziehen sich auch die Kandidaten aus. Männer und Frauen. Die Unterwäsche wird anbehalten. Und dann ist die Sendung zu Ende.

Woher die guten Einschaltquoten kamen (anfangs vier Millionen Zuschauer, später im Schnitt rund 1,5 Millionen — 80 Prozent davon Männer), hat, wie auch die Spielregeln, keiner verstanden, da sich natürlich niemand die Sendung ansah, wie auch niemand zu McDonald’s geht oder die „Bild“-Zeitung liest. Keine andere Sendung erregte Anfang der 90er-Jahre so viel Aufsehen. Balder avancierte zum „Herrn der Möpse“ und hatte sichtlich Spaß an der eigentlich harmlosen und selbstironischen Show. Er selbst sagte z. B.: „Andere Leute machen intelligente Arbeit, ich mache Tutti Frutti.“ Und seine Assistentin Scarlett war so übertrieben großbusig, lispelnd und mit albernem holländischem Akzent, dass der Unernst der ganzen Veranstaltung eigentlich deutlich war. Tutti Frutti war eine der ersten Sendungen, die ab März 1991 versuchsweise in 3D ausgestrahlt wurden und mit entsprechenden Brillen dreidimensional zu sehen waren.

Insgesamt liefen 143 Folgen, erst sonntags, später samstags und auch mal freitags im späten Abendprogramm, die den Sender fast nichts kosteten. Angeblich lag der Preis pro Sendeminute bei 1000 DM (eine Minute einer Daily Soap kostet das Fünffache, eine Minute Tatort etwa das Zwanzigfache). Immer fünf Folgen wurden am Stück in den Originalkulissen des italienischen Formates aufgezeichnet.

Tatsächlich gingen die Spielregeln so: Jeder Kandidat wählt unter den sieben Models, die die Namen und Farben von Früchten tragen, eines aus. Auf Kommando von Balder tanzen die Models, öffnen am Ende ihre BHs und präsentieren ihre Brüste. Auf manchen davon stehen Sterne, die der Kandidat, der die jeweilige Frucht gewählt hat, als Startkapital bekommt. Weitere Punkte gibt es für richtig beantwortete Ratefragen (und niemals ein, zwei oder zehn Punkte, sondern z. B. gleich 10 000, was schlicht damit zusammenhing, dass sie im Original Lire entsprachen). Je 50 000 erspielte Punkte werden in 1000 DM Bargeld und einen Länderpunkt umgetauscht. Für jeden Länderpunkt macht eine der so genannten „acht internationalen Damen“ einen Strip. Wenn ein Kandidat schlecht rät, kann er Punkte gutmachen, indem er selber strippt. Dafür erhält er – je nach der Zahl abgelegter Kleidungsstücke — in der Regel einen Länderpunkt und 1000 DM in bar. Alles klar?

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