Der Staatsanwalt hat das Wort

1965–1991 (DFF). 139-tlg. DDR-Kriminalreihe.

Im Gegensatz zum „normalen“ Krimi, der mit einem Verbrechen beginnt und dessen Aufklärung zeigt, beschäftigen sich diese „kriminologischen Fernsehspiele“ mit den Umständen, die überhaupt erst zu einem Verbrechen führen, der Psychologie des Täters, wie er auf die schiefe Bahn geriet. Dabei geht es meist um kleinere Delikte, selten um Kapitalverbrechen. Der Staatsanwalt Dr. Peter Przybylski, vorher Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, kommentiert das Gezeigte.

Ein spannender Krimi, in dem plötzlich ein echter Staatsanwalt mit strenger Brille auftaucht und die Dinge einordnet und erklärt? Es klingt nach harter propagandistischer Kost und Zuschauerabschreckung, doch tatsächlich war Der Staatsanwalt hat das Wort eine beliebte Reihe in der DDR und inhaltlich ein Fortschritt. Erstmals in einer DDR-Krimiserie kam nicht mehr alles Böse aus dem Westen; hier ging es fast ausschließlich um Vergehen von DDR-Bürgern. Anlass für die Kehrtwende war vermutlich, dass einige Jahre nach dem Mauerbau westliche Kriminelle nicht mehr glaubwürdig als Hauptquelle des Verbrechens in der DDR taugten.

Aber auch das neue Strafsystem sollte mit der Reihe, die nach dem Vorbild des westlichen Das Fernsehgericht tagt entwickelt wurde, unterhaltsam erklärt werden. Hauptanliegen sollte die Kriminalitätsprophylaxe sein. Deshalb kämpfte vor allem die Generalstaatsanwaltschaft der DDR sehr für die Reihe und setzte sich gelegentlich auch gegen Widerstände der überängstlichen Politiker durch, die jedes DDR-Vergehen im Krimi am liebsten verharmlost hätten. Eine 1979 gedrehte Folge zum heiklen Thema Republikflucht schaffte es — obwohl während der Flucht ein Kind stirbt und die Geschichte sehr abschreckend wirkt — dennoch nicht bis zur Ausstrahlung und lief erst 1990, nach der Wende.

Zu jeder Folge gab es Foren vor Ort, die den Kontakt zum Publikum herstellten. Autor, Regisseur und oft auch ein Staatsanwalt gingen in die Betriebe und beantworteten Fragen. Die Mischung aus fiktiver Spielhandlung und Kommentar kannten die Zuschauer schon aus dem Fernsehpitaval. Der Staatsanwalt hatte zunächst vor, während und nach dem Film das Wort, später nur noch davor und danach. Anfangs liefen drei Folgen jährlich in loser Reihe, in den 70er-Jahren fünf, in den 80er-Jahren sechs bis sieben. Nach wechselnden Sendeplätzen wurde die Reihe im Wechsel mit dem Polizeiruf 110 sonntags abends ausgestrahlt.

Mit dem Ende der DDR lief auch diese Reihe aus. Noch nach der Wende trat Przybylski in einer im Herbst 1989 gedrehten Folge auf, löste aber wütende Proteste aus. Danach wurde seine Rolle durch Schrifttafeln, Abmoderationen oder Live-Diskussionen ersetzt. Die letzten vier Ausgaben liefen in der DFF-Länderkette, die aus DFF 1 und DFF 2 hervorgegangen war. Die letzte, 139. Folge nach 26 Jahren trug den Titel „Bis zum bitteren Ende“. Überlegungen, die Reihe mit einem Richter als Kommentator unter dem Titel „Der Richter hat das Wort“ fortzusetzen, wurden nicht weiterverfolgt.

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